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Schnarchen muß nicht sein!
Störende Schnarchgeräusche entstehen, wenn im Schlaf die Weichteile im mittleren Rachen und Schlundbereich erschlaffen und durch die vorbeiströmende Atemluft zu vibrieren beginnen. Das einfache oder primäre Schnarchen stellt für die Krankenkassen keine Erkrankung im eigentlichen Sinne dar, so dass die Behandlungskosten auch nicht übernommen werden. Allerdings gehört eine ambulante schlafmedizinische Untersuchung (Apnoe-Screening) zum Leistungskatalog der Krankenkassen, um eine schwerwiegende schlafbezogene Atmungsstörung mit Krankheitscharakter auszuschließen. Diese Störungen gehen mit nächtlichen Atempausen (Schlafapnoe) einher und werden - je nach Schweregrad der Erkrankung - anders behandelt. Eine Übergangsform zur Schlafapnoe stellt das obstruktive Schnarchen dar.
 Zehn bis 30 Prozent aller Erwachsenen schnarchen, im mittleren Alter sind dies sogar 60 Prozent der Männer und zirka 40 Prozent der Frauen (nach den Wechseljahren). Die nächtliche Lärmbelästigung ist für die Partnerbeziehung oft belastend.
Was können Sie tun:
Vermeiden abendlichen Alkoholkonsums
Bei vorhandenem Übergewicht: Körpergewichtsreduktion
Schlaftabletten meiden, da auch sie meistens Schnarchen begünstigen
- für eine freie Nasenatmung sorgen (Untersuchungen der Nasenatmung kann auch der Lungenfacharzt durchführen)
Was kann PneumoMed Service GbR für Sie tun, was gibt es für spezielle Therapieverfahren gegen das Schnarchen und gegen leichtere Formen der Schlafapnoe:
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